Hier können Sie Ihre interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz auslagern

Wir bieten Unternehmen des Gastgewerbes die Möglichkeit an, ihre interne Meldestelle an uns auszulagern.

Äußeres Gebäude in Toronto, Kanada

Unser Angebot

Sämtliche Unternehmen in Deutschland sind ab dem 18.12.2023 verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten, wenn mehr als 50 Personen beschäftigt werden.

Details unseres Angebots

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Weitere Informationen

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FAQ – häufig gestellte Fragen

  • Die FAQs stellen wir gerade für Sie zusammen.
Tourist beim Fotografieren eines Gebäudes

Hintergrund

Es wurde ein neues Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) vom Bundestag am 12.5.2023 verabschiedet, das
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zum Schutz hinweisgebender Personen, das am 2.7.2023 in Kraft trat.

Es handelt sich um die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht.

• Start der Verpflichtungen:
• ab 2. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
• ab dem 17. Dezember 2023 für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
• bis zu 50.000 € Bußgeld bei Zuwiderhandlung

Das Hinweisgeberschutzgesetz verleiht allen Mitarbeitern besonderen Schutz, insbesondere einen Kündigungsschutz, wenn sie Hinweise zu rechtswidrigem Verhalten im Unternehmen geben. Verpflichtet sind Unternehmen jeder Größe – also auch kleine Unternehmen.

Zusätzlich müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten – unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, also auch Teilzeitmitarbeiter/innen, Minijobber/innen und Auszubildende zählen voll mit – ab 17.12.2023 ein internes Meldesystem für Hinweisgeber einrichten. Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt dies bereits seit Juli 2023.

Betrieben, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, den Geschäftsführern die persönliche Haftung.

Kontakt

Gastro GmbH
Hallerstrasse 22
20146 Hamburg
Deutschland

T: 040 4134 3060
info@gastgewerbe-hinweisgeber.de